Verwendung der Beiträge


Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erhalten die Ausschreibungsträger alle Rechte zur Vorführung vor der Jury, vor dem Publikum der Auszeichnungsveranstaltung, in Bürgersendern, bei gemeinnützigen Projekten und Veranstaltungen, vor Sponsoren und Geldgebern sowie das Recht zur Auswertung für wissenschaftliche Zwecke, Ausbildung, zeitlich unbegrenzten Wiederholungen, Nutzung von Ausschnitten und Archivierung.

Es ist sicherzustellen, dass die Einreichenden im Besitz aller Rechte für die Verbreitung der eingereichten Filme und Hörfunkbeiträge sind und dass das Produkt weder gegen geltendes Recht verstößt, noch Rechte Dritter verletzt. Zudem verpflichten sich die Einreichenden, die Ausschreibungsträger von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die aus der Verbreitung der eingereichten Produkte entstehen können. Den Ausschreibungsträgern entstehen hieraus keine Kosten und Verpflichtungen.