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Bewerbung

Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, Gruppen, gemeinnützige Vereine, bürgerschaftliche Initiativen und Schulklassen, deren Beiträge im Rahmen der Arbeit für und mit Bürgermedien entstanden sind, sowie insbesondere Produzierende aus Einrichtungen der Bürgermedien und Bürgermedienarbeit in der Bundesrepublik Deutschland.

Vorgaben

Gemäß der Themenvorgabe „Soziokultur“ fließen die Behandlung des Themas, die Qualität der medialen Umsetzung, die Authentizität, die Relevanz der Recherche und die Originalität in die Bewertung der Jury ein. Die Besonderheiten der Produktionen werden von der Jury in angemessener Weise berücksichtigt.

  • Es können Beiträge eingereicht werden, die ab dem Jahr 2020 produziert worden sind
  • Es kann jeweils nur ein Beitrag pro Kategorie eingereicht werden
  • Maximale Länge des Beitrags: 20 Minuten
  • Dateinamen eindeutig benennen

Die Video- bzw. Audio-Dateien senden Sie uns über das Bewerbungsformular zu. Bitte tragen Sie Ihre E-Mail-Adresse und eine kurzen Inhaltsangabe in das Feld „Bemerkungen“ ein.


*Wir akzeptieren generell jedes Datei-Format, bei Problemen solltest du für Rückfragen allerdings zur Verfügung stehen.
Auf vielfachen Wunsch haben wir den

Einsendeschluss: 19.11.2023 verlängert.


Verwendung der Beiträge

Mit der Anmeldung zum Wettbewerb erhalten die Ausschreibungsträger alle Rechte zur Vorführung vor der Jury, vor dem Publikum der Auszeichnungsveranstaltung, in Bürgersendern, bei gemeinnützigen Projekten und Veranstaltungen, vor Sponsoren und Geldgebern sowie das Recht zur Auswertung für wissenschaftliche Zwecke, Ausbildung, zeitlich unbegrenzten Wiederholungen, Nutzung von Ausschnitten und Archivierung.

Es ist sicherzustellen, dass die Einreichenden im Besitz aller Rechte für die Verbreitung der eingereichten Filme und Hörfunkbeiträge sind und dass das Produkt weder gegen geltendes Recht verstößt, noch Rechte Dritter verletzt. Zudem verpflichten sich die Einreichenden, die Ausschreibungsträger von Schadensersatzansprüchen freizustellen, die aus der Verbreitung der eingereichten Produkte entstehen können. Den Ausschreibungsträgern entstehen hieraus keine Kosten und Verpflichtungen.

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